Info & Tipps
Hier findest du wertvolle Informationen zur frühen Förderung.
Hast du noch Fragen - melde dich gerne bei uns.
Beratungen per Mail oder telefonisch 041 228 31 00
Beobachtungsbogen für Fachpersonen
Beobachtungsbogen
die MVB unterstützt Familien mit Kinder von 0 bis 5 Jahren.
Informiere dich in deiner Region:
Region Luzern
Region Willisau - Wiggertal
Region Entlebuch
Region Sursse - Hochdorf
Der Kanton Luzern unterstützt folgende Massnahmen im Bereich der frühen Förderung:
Weiterbildungen für Spielgruppenleiter:innen werden subventioniert bei
Spielwerk – Bildungsraum frühe Kindheit
Bildungszentrum frühe Kindheit
SSLV Qualitätslabel
50% der Zertifizierungskosten werden übernommen
Elternanlässe in Spielgruppen
Dank der Finanzierung von der DiSG können Spielgruppen Elternanlässe von Akzent Luzern kostenlos buchen
Mehr Informationen? Mail an
Können wir als Eltern die Spielgruppenbeiträge bei den Steuern abziehen?
- Ein Abzug ist nur möglich, wenn beide Eltern an den Spielgruppentagen erwerbstätig sind.
- Wird das Kind z. B. an einem Spielgruppenmorgen wegen der Arbeit betreut (z. B. durch die Grosseltern) und am zweiten Spielgruppenmorgen von einem Elternteil, kann nur die Hälfte abgezogen werden.
- Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig, können die Beiträge nicht abgezogen werden.
Wichtig: Du kannst die Rechnung der Spielgruppe den Steuerunterlagen beilegen, damit das Steueramt den Abzug prüfen kann.
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Dolmetschende in der Zentralschweiz findest du unter:
Dolmetschdienst Zentralschweiz
Weitere kostenlose Angebot der Elternbildung, moderierte Gesprächsrunden in Erstsprache der Teilnehmer:innen sowie wertvolle Informationen zur transkulutrellen Kommunikation findest du bei
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Du möchtest eine Spielgruppe eröffnen?
Gerne unterstützen wir dich dabei. Auf unserem Merbklatt findest du das Wichtigste in einer Übersicht.
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Waldspielgruppen sind mit Waldeigentümer/-in, Revierförster/-in und Jagdgesellschaft abzusprechen.
Beachte das entsprechende Merkblatt auch bezüglich Einrichtung auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Auf unserem Merbklatt findest du das Wichtigste in einer Übersicht.
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Was können Eltern tun, wenn Konflikte in der Spielgruppe unlösbar sind?
Bei unüberwindbaren Konflikten mit der Spielgruppenleitung oder bei einer möglichen
Gefährdung des Kindeswohls ist es wichtig, rasch und angemessen zu handeln.
Weiter Informationen findest du auf unserem Merkblatt.
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Darf ich mich mit der Kindergartenlehrperson über das Spielgruppenkind austauschen?
Grundsätzlich gilt: Informationen über Kinder dürfen nicht weitergegeben werden, ausser es liegt eine schriftliche Einwilligung der Eltern vor.
Eine detaillierte Übersicht zu allen Fragen zum Thema Datenschutz findest du im Merkblatt auf der Website des SSLV im Mitgliederbereich.
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Wie viele Kinder in einer Gruppe?
Die Gruppengrösse hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:
- der Erfahrung der Spielgruppenleiterin
- dem Alter der Kinder (z. B. eher 3- oder 4-jährig)
- dem Anteil fremdsprachiger Kinder
- den räumlichen Gegebenheiten (übersichtlich oder eher verwinkelt)
Gemäss den Qualitäts-Vorgaben des SSLV gilt eine maximale Gruppengrösse von 12 Kindern, 2 Leitungspersonen sowie eine Raumgrösse von mindestens 6 m² pro Kind.
Bei Einzelleitung sind die Gegebenheiten des Raums, Erfahrung der Leiterin sowie die Entwicklung der Kinder gut zu prüfen. Wir empfehlen beim Start 5-6 Kinder, später bis zu 8 Kinder. Ab 9 Kinder immer eine Assistentin.
Bei Wald- und Bauernhofspielgruppen sollten stehts zwei ausgebildete Leiterinnen anwesend sein.
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Aktivitäten in der freien Natur, insbesondere am Wasser, bergen Risiken, die bewusst eingeschätzt werden müssen. Dabei geht es nicht darum, Risiken vollständig zu vermeiden, sondern verantwortungsvoll damit umzugehen.
Ein zentraler Aspekt ist das Kind selbst: Am Bach können Kinder ihre Wagniskompetenz entwickeln und wertvolle Naturerfahrungen sammeln (vgl. Wegweiser Kind und Natur, ERBINAT: Broschüre).
Gleichzeitig kommt der Haltung und Kompetenz der leitenden Person eine entscheidende Rolle zu. Du musst Gefahren einschätzen und verantwortungsvoll handeln. Eine pauschale Beurteilung ist nicht möglich, da sich Bachumgebungen (z. B. Strömung, Tiefe, Zugang) sowie rechtliche Rahmenbedingungen stark unterscheiden.
Besonders wichtig ist daher fundiertes Wissen in den Bereichen:
- Risikomanagement (z. B. Wetterbeurteilung, Gefahren der Umgebung, Entwicklungsstand der Kinder)
- Wald- und Naturpädagogik
Zusätzlich können je nach Gemeinde, Schule oder Kanton unterschiedliche Vorgaben gelten. Auch seitens Versicherungen können Anforderungen bestehen, beispielsweise in Form von Kursen oder Nachweisen.
Fazit: Aufenthalte in der Natur, am Bach, sind mit Spielgruppenkindern möglich und wertvoll, sofern Risiken bewusst eingeschätzt werden und die Aufsichtspflicht verantwortungsvoll wahrgenommen wird.
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Du möchtest ein Leitbild erstellen?
Gerne unterstützen wir dich dabei. Auf unserem Merbklatt findest du das Wichtigste in einer Übersicht.
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